Abstract
Späte Schwangerschaftsabbrüche – Durchführung und rechtliche Aspekte Late abortions – implementation and legal aspects Späte Schwangerschaftsabbrüche (SSSA) an oder oberhalb
der Grenze zur Lebensfähigkeit sind für Schwangere, aber
auch für beteiligte Ärzte Ausnahmesituationen. Der prozentuale
Anteil der SSSA an der Gesamtzahl aller Schwangerschaften
(Geburten und gemeldete Abbrüche) betrug
in Deutschland im Jahr 2010: 0,0586 %. Sein Anteil an der
Zahl der gemeldeten Abbrüche liegt bei 0,42 %. Voraussetzung
für die Durchführung eines SSSA ist eine ärztlich
bescheinigte medizinische (medizinisch-soziale) Indikation
(MSI). Diese MSI ist vom Gesetzgeber vorgesehen, um
unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger
Lebensverhältnisse nach ärztlicher Einschätzung eine
Gefahr für das Leben oder schwerwiegenden Beeinträchtigung
des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes
der Schwangeren abzuwenden. Nur in wenigen
Fällen liegt eine akute vitale Bedrohung der Schwangeren
vor. Auslöser für die MSI ist in den meisten Fällen eine
nachgewiesene schwere fetale Erkrankung, deren Prognose
infaust oder nicht heilbar ist und/oder mit erheblichen
bleibenden Einschränkungen für Kind und Mutter einhergeht.
Für Schwangere und betroffene Paare stellt sich
die Entscheidung für oder gegen ein schwer behindertes
Kind als emotionale, partnerschaftliche und physischpsychische
Extrembelastung dar. Um die Beendigung einer
Schwangerschaft mit nicht lebendem Kind sicherzustellen,
ist oberhalb der 21. Schwangerschaftswoche (SSW) ein
Fetozid notwendig. Um in diesem Kontext im Rahmen
unserer Rechtsnormen zu agieren, müssen zahlreiche juristische,
medizinische und ethische Aspekte berücksichtig
und beachtet werden. Holger Lebek Praxis für Pränatale Diagnostik, Berlin Reviewer: Christoph Berg, Köln und Bonn, und Rainer Bollmann, Berlin
Lebek H. Späte ... Gynakol Geburtsmed Gynakol Endokrinol 2013; 9(3): 220–237 publiziert 30.11.2013 www.akademos.de/gyn ©akademos Wissenschaftsverlag 2013 ISSN 1614-8533
|